Achtung - auch E-Autos zahlen jetzt Parkgebühren in Wels!
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Am Montag, 4. Juli wurde im Gemeinderat einstimmig die Gebührenpflicht für E-Autos in der Kurzparkzone beschlossen. Nach einer mehr als 14-tägigen Übergangsfrist – während der E-Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug in der Gebührenszone abgestellt hatten, informiert, aber nicht ab-gestraft wurden – ist Letzteres nun seit Montag, 8. August der Fall.
Eine ähnliche Regelung zur Gebührenpflicht auch für E-Autos in der Kurzparkzone besteht beispielsweise in der Landeshauptstadt Linz. Überdies zählen die Parkgebühren in der Stadt Wels mit nur einem Euro für zwei Stunden Parkdauer („Einen Euro bezahlen – zwei Stunden Parken“) sowie einer Gratis-Parkstunde zwischen 12:00 und 13:00 Uhr österreichweit zu den niedrigsten.
Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Ich möchte neuerlich alle Benutzer von E-Autos erinnern, dass in der Kurzparkzone Parkgebühren zu entrichten sind.“
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