Ärztin beging Suizid: Sehr großes Medieninteresse bei Prozessauftakt um verschickte Hassnachrichten
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Wels/Seewalchen am Attersee. Unter sehr großem Medieninteresse startete am Mittwoch der Prozess gegen einen 61-jährigen Deutschen, welcher sich wegen versendeter Hassnachrichten gegen eine Ärztin vor Gericht verantworten muss.
Dem 61-jährigen deutschen Staatsbürger wird vorgeworfen, eine Ärztin aus Seewalchen am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) zwischen Februar und Juli 2022 per E-Mail sowie via Twitter – das Soziale Netzwerk heißt mittlerweile X – gefährlich bedroht zu haben. Die Ärztin hat sich in der Nacht von 28. auf den 29. Juli 2022 in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee das Leben genommen. Die Staatsanwaltschaft hält es – durch Gutachten untermauert – für plausibel, dass die übermittelten Nachrichten mitursächlich für den Suizid waren. Die Ärztin war im Zeitraum der Covid 19-Pandemie teils mit heftigen Anfeindungen konfrontiert, nachdem sie sich als Ärztin in Sozialen Medien und der Öffentlichkeit als Impfbefürworterin bekannt hatte. Vier Prozesstage sind anberaumt, ein Urteil wird für 09. April 2025 erwartet.
„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr im Zeitraum Februar 2022 bis Juli 2022 in vier E-Mails sowie in drei per Messenger-Dienst Twitter übermittelten Nachrichten gefährlich mit einer Verletzung an Freiheit, Ehre beziehungsweise dem Vermögen bedroht zu haben, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen. Dies geschah, indem er insbesondere ankündigte, sie vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen. Die Strafdrohung für das Verbrechen der gefährlichen Drohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. (…) Die sichergestellten Abschiedsbriefe von Dr. Lisa-Maria Kellermayr sowie das forensisch-psychiatrische Gutachten indizieren, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren. Weiters habe er laut dem Sachverständigen auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Tatopfer zu psychischen Instabilitäten, Verängstigung und als Folge zum Suizid führen können. Der in Deutschland bereits einschlägig vorgemerkte Angeklagte bestreitet nicht, die Nachrichten verfasst und an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendet zu haben, stellt aber einen deliktischen Vorsatz in Abrede. Nach der Aussage des Angeklagten hätte es sich lediglich um ein wechselseitiges verbales Streitgespräch gehandelt.“
Staatsanwaltschaft Wels, Presseaussendung
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