Arbeitsplätze in der Region mit Kurzarbeit retten
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Die ersten Tage des Ausnahmezustandes haben leider auch im Bezirk Wels und Wels-Land bereits hunderte neue Arbeitslose gebracht. Nationalratsabgeordnete Petra Wimmer apelliert deshalb an die regionalen Unternehmen: „Nutzen Sie die neue Corona-Kurzarbeit und retten Sie regionale Arbeitsplätze!“
Die Sozialpartner haben ein neues, europaweit einzigartiges und sehr großzügiges Kurzarbeitsmodell ausgearbeitet – für jede Betriebsgröße, es ist rückwirkend ab 1. März möglich und rasch umsetzbar. Kurzarbeit gilt auch, wenn der Betrieb vollständig geschlossen ist und auch in Betrieben ohne Betriebsrat.
Auch auf das Wochengeld und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bei werdenden Müttern verursacht die Kurzarbeit keine Nachteile, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt aufrecht ist. Gehen ArbeitnehmerInnen während der Corona-Kurzarbeit in Krankenstand, hat das ebenfalls keine Auswirkungen auf die Beihilfen für die ArbeitgeberInnen. Corona-Kurzarbeit ist auch für Lehrlinge möglich, sie erhalten die volle Lehrlingsentschädigung und die Lehrzeit bleibt unverändert. Der Kündigungsschutz bleibt während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach aufrecht.
„Wir können als Region nach der Krise auch wirtschaftlich gestärkt weiterarbeiten, wenn wir den ArbeitnehmerInnen mit der Kurzarbeit jetzt Sicherheit geben, indem sie im aufrechten Arbeitsverhältnis bleiben können. Jetzt gilt es mit Zusammenhalt eine Gesundheitskrise zu meistern und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern“, so Wimmer.
Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf
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