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Haft nach Spionage für türkischen Geheimdienst

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Haft nach Spionage für türkischen Geheimdienst

Eine Österreicherin, die Kurden bzw. kurdischstämmige Personen ausspioniert und die Infos an einen türkischen Nachrichtendienst weitergegeben haben soll, ist am Dienstag in Wels zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt worden. Der Prozess gegen die 45-jährige mit türkischen Wurzeln fand zu ihrer Sicherheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit, informierte das Gericht.

Die Angeklagte war von Anfang an umfassend geständig und verantwortete sich damit, dass sie selbst in der Türkei inhaftiert war und sich aus Angst vor Repressalien sowie gegen Geld habe rekrutieren lassen. 2018 war sie wegen Mitgliedschaft in einem kurdischen Kulturverein in der Türkei festgenommen und inhaftiert worden.

Im September jenen Jahres kam sie wieder frei. Von da an bis Juni 2020 soll sie laut Anklage für den türkischen Geheimdienst Milli
Istihbarat Teskilati (MIT) in Österreich kurdische Kulturvereine bzw. Leute mit kurdischem Hintergrund ausgekundschaftet und die Informationen in die Türkei weitergemeldet haben. Daher wurde sie wegen Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs angeklagt, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen. Das Urteil von zwölf Monaten teilbedingter Haft nahm sie an.

Foto (c) Justiz.gv.at

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