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Heizkostenzuschuss: Anträge ab Dienstag, 1. Februar möglich

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Heizkostenzuschuss: Anträge ab Dienstag, 1. Februar möglich

Ab Dienstag, 1. Februar können sozial bedürftige Welser den Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich direkt bei der Stadt Wels beantragen. Die Zuschuss-Höhe beträgt einmalig 175 Euro pro Haushalt. Der Heizkostenzuschuss kann nur für Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Wels – und somit nicht für weitere Wohnsitze – ausgezahlt werden. Die betreffende Wohnung muss sich in Wels-Stadt befinden und ständig bewohnt sein. Ein Rechtsanspruch auf den Heizkostenzuschuss besteht nicht.

Die Einkommensobergrenzen betragen für Alleinstehende 950 Euro beziehungsweise für Ehe-paare und Lebensgemeinschaften 1.500 Euro. Diese Grenzen erhöhen sich pro Kind (unterhalts-berechtigte im Haushalt lebende Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe) um jeweils 380 Euro, für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt um 520 Euro sowie für jede weitere erwach-sene Person um 350 Euro. Der Freibetrag für die Lehrlingsentschädigung liegt bei 232,49 Euro. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse 2021.

Wer den Heizkostenzuschuss beantragen will, hat dafür von Dienstag, 1. Februar bis Montag, 9. Mai Zeit. Aufgrund der COVID-19-Situation ersucht die Stadt Wels, die Anträge wenn möglich per E-Mail unter heizkostenzuschuss@wels.gv.at oder per Post (Stadt Wels, Dienststelle Sozialser-vice und Frauen, Stadtplatz 1, 4600 Wels) einzubringen. Zudem ist eine persönliche Antragstellung im oben angegebenen Zeitraum jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 1, Erdgeschoß, Zi. 9) möglich.

Bitte unbedingt einen gültigen Lichtbildausweis und die erforderlichen Einkommensnachweise der letzten sechs Monate des Jahres 2021 (Pensionsbescheid 2021, Lohn- und Gehaltszettel, Gerichtsbeschluss/Vergleich über Unterhaltsleistungen samt Zahlungsnachweis, Bezugsnachweis über Leistungen des Arbeitsmarktservice oder der Österreichischen Gesundheitskasse) im PDF-Format (per E-Mail) oder in Kopie (per Post) übermitteln beziehungsweise bei der persönlichen An-tragstellung mitbringen. Antragsformulare und nähere Infos stehen zudem unter www.land-oberoesterreich.gv.at im Internet zur Verfügung.

Wichtig: Wegen der Datenschutz-Grundverordnung müssen alle im gemeinsamen Haushalt ge-meldeten Personen (mit eigenem Einkommen) eine dem Antragsformular beigefügte Einwilli-gungserklärung unterschreiben. Nur dann kann der Antrag bearbeitet werden. Und Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage, die einen Weihnachtszuschuss erhalten haben, bekommen das An-tragsformular automatisch per Post übermittelt.

Foto (c) Stadt Wels

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