LH-Stvin Haberlander schlägt Pflichtdienste für Wahlärzte vor

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LH-Stvin Haberlander schlägt Pflichtdienste für Wahlärzte vor

Die oberösterreichische Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) hat sich am Mittwoch in die Wahlärzte-Debatte eingebracht. Sie schlägt Pflichtdienste für Wahlärzte vor. Sie könnten etwa verpflichtend in der Therapie von Drogensüchtigen oder bei Nachtdiensten im Hausärztlichen Notdienst sowie bei Engpässen in Regionen eingesetzt werden, hieß es in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN/Mittwoch-Ausgabe).

„Das Medizinstudium, das Wahlärzte absolvieren, wird öffentlich finanziert. Dann sollen die Steuerzahler auch etwas davon haben“,
wird die für Gesundheit zuständige LHStv. zitiert. Kassenärzte sind zu gewissen Diensten verpflichtet. Auch Rechtsanwälte müssten in
Österreich verpflichtend Verfahrenshilfe leisten. Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) hatte bereits vorgeschlagen, dass Wahlärzte einen bestimmten Anteil an Kassenpatienten übernehmen sollten. Wie viele Stunden diese Hilfseinsätze umfassen könnten,
darauf wollte sich Haberlander nicht festlegen. „Ich bin über jede Hilfe froh, die kommt. Bis jetzt gibt es ja kaum Unterstützung“,
sagte sie.

Auch der oö. SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder hält laut OÖN eine Verpflichtung von Wahlärzten, ein gewisses Kontingent an
Kassenpatienten zu übernehmen, für sinnvoll. Er plädiert – wie auch Haberlander – für bessere Vertragsbedingungen für Kassenärzte. Zudem
trete er dafür ein, kleine Kassen in Oberösterreich, wie die Krankenfürsorgen für Landesbedienstete, Gemeindebedienstete oder
Lehrer, mittelfristig in die – idealerweise wieder auf Länderebene aufgesplittete – ÖGK zu überführen.

Die Zahl der Kassenärzte stagniert in Oberösterreich, jene der Wahlärzte stieg stark an. Waren es 2005 noch etwa 800 Wahlärzte,
sind es mittlerweile 1.485. Ihnen stehen 1.241 Kassenärzte gegenüber.

Irritiert zeigt sich die Ärztekammer Oberösterreich über Haberlanders Aussagen. Der Vorstoß, dass Wahlärzte wegen des öffentlich finanzierten Studiums sich auch an den öffentlichen Gesundheitsaufgaben beteiligen sollten, sorgte für Unverständnis. Für Präsident Peter Niedermoser sei es nicht hinnehmbar, einzelne Berufsgruppen herauszuziehen, die in einer gewissen Form ihre Studienkosten zurückzahlen sollen. Zudem wollte die Ärztekammer klarstellen, dass die „Teilnahme an der Therapie von Drogensüchtigen“ für den niedergelassenen Bereich keinesfalls verpflichtend sei, „egal ob Kassen- oder Wahlarzt“. Und was die Beteiligung am hausärztlichen Notdienst angehe, so meinte die Vizepräsidentin und Leiterin des Referats Wahlärzte, Claudia Westreicher: „Das passiert bereits in einem großen Ausmaß.“

Bildquelle: APA/FOTOKERSCHI.AT/ANTONIO BAYER

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