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Prozess wegen Mordversuchs in Wels

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Prozess wegen Mordversuchs in Wels

Am Dienstag hat ein Prozess wegen versuchten Mordes im Landesgericht Wels begonnen. Der 31-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, im Oktober des Vorjahres im Bezirk Grieskirchen versucht zu haben, ihren damaligen Lebensgefährten mit einem Messer zu töten. Die Frau bekannte sich nicht schuldig. Für Mittwoch waren ein medizinischer Sachverständiger sowie weitere Zeugen geladen.

Der Staatsanwalt führte aus, dass die Tötung nur scheiterte, weil die Angeklagte mit dem Fleischmesser knapp die Halsschlagader verfehlte. „Die Tat stand für das Ende einer toxischen Beziehung“, so der Anklagevertreter. Die 31-Jährige sei nach einem Streit am Abend des 28. Oktober 2021 mit der Waffe in das Zimmer des 35-Jährigen gegangen und habe ihn in den Hals geschnitten, auf ihn eingestochen. „Ich wollte, dass er sich einmal so fürchtet, wie ich mich immer gefürchtet habe“, gab die Angeklagte an.

Die Verteidigerin beschrieb die Kindheit der 31-Jährigen mit einem gewalttätigen Stiefvater, dann einem gewalttätigen Partner, mit dem sie zwei Kinder hat. Im November 2018 kam sie mit dem 35-Jährigen zusammen, mit dem sie eine innige Liebe verbunden habe. „Die ersten sechs Monate waren normal, da hat er nur Sachen kaputt gemacht“, sagte die Angeklagte über die Beziehung. Nach dem Umzug in sein Haus, für das sie einen Kredit über 450.000 Euro mit übernahm,
„hat es so richtig angefangen“. Er sei auf sie losgegangen, wenn er Alkohol getrunken hatte. 20 bis 30 Mal habe er sie körperlich angegriffen, meistens geschubst, sodass sie irgendwo dagegen fiel. Sachbeschädigungen, „kann ich nicht zählen“, unter anderem einen Kühlschrank, einen Ofen, zwei Handys hätte er demoliert. Sie sei schon ein paarmal für eine Woche ausgezogen, aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt.

Am Abend der Tat „hat ihm nichts gepasst“ so die Angeklagte. Beide hatten Alkohol konsumiert. Es habe wegen des Essens Streit gegeben, er habe den Tisch umgestoßen und sei in das „Raucherkammerl“ gegangen. Sie habe ein Messer aus der Küche geholt, aber an die Tat selbst könne sie sich nicht mehr genau erinnern.

Der 35-Jährige, er wird vor Gericht nicht mehr aussagen, hatte bei seiner Einvernahme gesagt, dass die 31-Jährige mit der Hand hinter dem Rücken in das Zimmer gekommen sei. „Es ging schnell, ich sah das Messer nicht, sie fuhr mir über den Hals“, las der vorsitzende Richter vor. Die Angeklagte habe gesagt: „Ich bring dich um“ und „Ich will dich sterben sehen, du Sau“. Er habe ihr das Messer wegnehmen können und sei aus dem Haus gelaufen. „Ich weiß das nimmer so genau, dann wird es schon stimmen“, sagte die Angeklagte dazu. Laut Aktenvermerken der Polizei habe die Angeklagte mehrmals gesagt: „Ich wollte ihn abstechen, diesmal hat er sich gefürchtet.“ Auf Vorhalte des Staatsanwaltes meinte sie: „Wenn ich wollen hätte, hätte ich ihn umbringen können“.

Staatsanwalt wie Verteidigerin zeigten eine toxische Beziehung zwischen Angeklagter und ihrem Lebensgefährten mit viel Alkohol und auch Drogen auf, unter der auch die Kinder der Angeklagten litten. „Ich wollte von ihm weg, wusste aber nicht, wie ich das schaffen soll“. Sie habe bis zum Schluss geglaubt, dass sie ihren Partner ändern könne, sagte die Angeklagte unter Tränen.

Der psychiatrische Gutachter führte aus, dass die Angeklagte nie an schwerwiegenden psychischen Krankheiten gelitten habe und zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Allerdings sei sie mittelschwer (1,64 Promille) alkoholisiert gewesen, aber keine Alkoholikerin. Auch ein hoch- oder höchstgradiger Affekt lag nach Meinung des Gutachters nicht vor. Die Mutter der Angeklagten sagte als Zeugin aus, dass der ehemalige Lebensgefährte ihrer Tochter auch ihr gegenüber einmal aggressiv geworden sei, als sie ihm geraten habe, eine Therapie zu machen. Ihre Tochter sei öfter mit den Kindern zu ihr gekommen, aber immer wieder zu dem Mann zurückgekehrt. „Ich hab freilich gesagt, dass sie mit den Kindern bei mir bleiben kann.“ Doch auch wegen des gemeinsamen Kredits und weil er Besserung gelobte, sei sie immer wieder zurück. Die Schwester der Angeklagten sagte aus, dass sie sie schon damals gebeten habe, nicht mit ihrem Partner in ein Haus zu ziehen. Ihre Schwester habe immer wieder blaue Flecken gehabt, sich deswegen geschämt und gesagt, sie hätte sich gestoßen.

Eine ehemalige Arbeitskollegin gab an, dass die Angeklagte öfter Verletzungen gehabt habe. Sie sei sehr herzlich im Umgang gewesen, aber habe immer sehr unter Druck und gestresst gewirkt. Ein weiterer Zeuge meinte, er sei oft bei den beiden zu Besuch gewesen, sie hätten oft wegen „nix und gar nix“ gestritten, es habe immer Spannung in der Luft gelegen und sei nie gemütlich gewesen. Einmal habe er die Angeklagte nach einem Vorfall – tätlich sei immer nur der Mann geworden – zu ihrer Mutter gebracht und ihr geraten, nicht wieder zu ihrem Lebensgefährten zurückzukehren. Ein Nachbar gab an, dass das eigentliche Problem in der Beziehung der Alkohol gewesen sei.

Zum zweiten Punkt der Anklage wegen Falschaussagen nach ihrer Verhaftung bekannte sich die Angeklagte schuldig. Ihr wird
vorgeworfen, sie habe aus der U-Haft heraus über ihre Schwester den ehemaligen Lebensgefährten dazu gebracht, seine Aussagen zu ändern, was er zunächst auch machte. Er kehrte aber zu seiner ursprünglichen Version zurück, als Briefe der Angeklagten aus der U-Haft an einen anderen Mann zum Vorschein kamen. Der 35-Jährige und die Schwester der Angeklagten wurden bereits wegen falscher Beweisaussage bzw. Beitragstäterschaft dazu verurteilt.

Bildquelle: APA/Symbolfoto/BARBARA GINDL

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