Teiltauglichkeit gilt für alle ab Jahrgang 2003
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Ab kommenden Jahr werden die Tauglichkeitskritierien für die wehrpflichtigen Österreicher geändert. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und ihre für den Zivildienst zuständige Kollegin Elisabeth Köstinger stellten am Dienstag die Eckpunkte der “Teiltauglichkeit” vor. Sie wird alle jungen Männer ab dem Jahrgang 2003 betreffen.
Als “Grundwehrdienst nach Maß” bezeichnet Tanner das neue System, das ressortintern per Erlass angeordnet wird. Dabei bleibt es Wesentlich bei der bisherigen Einstufung der Stellungspflichtigen in neun Wertungsziffern. Taugliche ab der Wertungsziffer 5 sollen in anspruchsvolle Einsatzfunktionen gebracht werden. “Unser Ziel ist es, damit die Einsatzverbände zu stärken”, so Tanner.
Die Kriterien für die Wertungziffern 2 und 3 sollen so geändert werden, dass auch junge Männer, die zuvor als untauglich galten, den Präsenz- oder Zivildienst ableisten müssen. Man erwarte sich dadurch rund 2000 Wehrpflichtige pro Jahr mehr, so die beiden Ministerinnen. Wobei nach bisherhigen Erfahrungen 1200 den Wehrdienst und 800 den Zivildienst ableisten.
Analog zum Militär werde es auch einen “Zivildienst nach Maß” geben, so Köstinger. “Wir wenden das Prinzip der Tauglichkeitsstufen auch bei uns an”. Junge Männer mit eingeschränkter Tauglichkeit sollen dann für Tätigkeiten in der Verwaltung oder für Botendienste herangezogen werden, nannte Köstinger einige Beispiele.
“Es bekommt niemand das Prädikat teiltauglich”, hielt Generalmajor Harald Vodosek bei der Pressekonferenz fest. Weiterhin werde mit den drei Begriffen “tauglich”, “untauglich” und “vorübergehend untauglich” gearbeitet. Die neuen Kriterien kommen vermutlich erst ab März zur Anwendung. Durch die Corona-Krise besteht noch ein großer Rückstau in den Stellungsstraßen, der im ersten Quartal 2021 abgearbeitet werden muss.
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