Der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm hat sich am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussage verantworten müssen. Der 35-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.
Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben. Wurm soll nämlich im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blut- und Erythrozytenbeuteln diente, zu Mark S. nach Erfurt veranlasst haben. Der Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der “Operation Aderlass” im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden sein. Zudem soll der ehemalige Langläufer laut Staatsanwaltschaft als Zeuge gegen einen ehemaligen Trainer falsch ausgesagt haben.
Wurm erklärte vor Gericht jedoch, in die “Kühlschrank-Sache” nicht involviert gewesen zu sein. Sein damaliger Freund Johannes Dürr sei eines Tages vor seiner Tür gestanden und habe ihn gebeten, einen Kühlschrank für einige Tage bei sich einzulagern. Er sei dem Wunsch nachgekommen, habe dabei aber nicht gewusst, dass es sich bei dem Kühlschrank um einen Spezialkühlschrank zur Lagerung von Blutbeuteln handelte, beteuerte der 35-Jährige. Nach einer Hausdurchsuchung bei ihm im Jahr 2015 habe er dann Mark S. kontaktiert, um zu fragen, ob die bei ihm sichergestellten Medikamente “dopingrelevant” seien. Dabei habe S. ihn nach dem Kühlschrank gefragt und gesagt, dass er ihn abholen lassen werde, schilderte der ehemalige Skilangläufer.
Ein sichergestellter SMS-Verkehr zwischen Mark S. und Dürr würde jedoch nahelegen, dass Wurm in den Kauf des Spezialkühlschranks involviert war, meinte die Richterin. Der 35-Jährige verneinte dies jedoch erneut. Auf die Fragen, warum und woher er die Nummer von Mark S. hatte und ob er wusste, dass der Sportmediziner Blutdoping betrieb, wollte Wurm nicht antworten.
Gegen Wurm war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden. 2016 hatte er sich deshalb auch bereits vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Seine Rolle bei der Lieferung des Kühlschranks war damals laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt.

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