Verordnung zur Einreise aus Corona-Risikogebieten dauert
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Wegen der eingehenden rechtlichen Prüfung verzögert sich die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zur Einreise aus Corona-Risikogebieten nach Österreich, die am Freitag in Kraft treten sollte.
“Ziel ist es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient, als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht”, wurde mitgeteilt. Der Verordnungstext werde daher zunächst eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Es war zunächst unklar, wann die Verordnung veröffentlicht wird bzw. in Kraft tritt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Mittwoch mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt, insbesondere wesentliche Teile der Verordnung über die Ausgangsverbote und jene über die teilweise Geschäftsöffnung ab 14. April.Derzeit ist für die Einreise aus Risikogebieten die aktuelle Fassung der Verordnung vom 15. Juni in Kraft. Demnach dürfen Personen aus den in der Anlage A genannten Risikogebieten nur dann einreisen, wenn sie entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als vier Tage ist, oder sich in 14-tägige Heimquarantäne begeben. Mit einem negativen PCR-Test kann demnach die Quarantäne-Zeit auch vorzeitig beendet werden.Nach einem deutlichen Anstieg der Infektionen in Österreich in den vergangenen Wochen, für die die Regierung zu einem wesentlichen Teil aus Risikogebieten am Westbalkan einreisende Personen verantwortlich macht, will das Ministerium die Einreisebestimmungen nun deutlich verschärfen.
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