Covid-19: Ausreisetestpflicht auch für Bezirk Wels-Land
MerkenWels-Land. Die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Steyr-Land und Vöcklabruck sind zum Teil bereits seit mehreren Tagen von der sogenannten Ausreisetestpflicht betroffen.
Ab Donnerstag 04. November 2021 um 00:00 gilt diese Maßnahme nun auch für die Bezirke Kirchdorf an der Krems und Wels-Land.
„Für die Bezirke Kirchdorf an der Krems und Wels-Land tritt ab Donnerstag, 04. November 2021 um 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die die genannten Bezirke verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried und Schärding.
– Der Bezirk Kirchdorf an der Krems liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 515 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
– Der Bezirk Wels-Land liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 508 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
– Auch die Bezirke Braunau am Inn Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried im Innkreis und Schärding, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz“, erklärt das Land Oberösterreich.
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