Autolenker nach Kollision mit Moped und folglich zwei getöteten Jugendlichen vor Gericht
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Wels. In Wels steht am Donnerstag jener Autolenker wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, welcher am 25. Mai 2019 einen Unfall mit letztlich zwei tödlich verletzten Jugendlichen ausgelöst haben soll.
Der nun angeklagte Autolenker soll mit viel zu hoher Geschwindigkeit bei Rot über die Kreuzung der Eisenhowerstraße mit der Salzburger Straße, der Vogelweider- und der Doktor-Koss-Straße in der Welser Innenstadt gefahren sein und dabei mit dem Moped, auf welchem ein 15-Jähriger und seine 14 jährige Mitfahrerin saßen. Die beiden Jugendlichen konnten zwar am Einsatzort vorerst noch erfolgreich wiederbelebt werden, beide erlagen jedoch in den Tagen nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen.
Der genaue Unfallhergang war vorerst unklar, der 21-jährige Autolenker behauptete, dass er bereits bei Grün in die Kreuzung eingefahren sein soll, auch eine weitere Zeugenaussage unterstrich vorerst diese Version. Das beauftragte Gutachten kam schließlich aber zu einem anderne Schluss: Der Autolenker soll diesem zufolge mit mindestens 85 km/h und bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sein, als es zum folgenschweren Crash kam.
Der Prozess musste aufgrund des regen Interesses kurzerhand in einen größeren Gerichtssaal verlegt werden, auch dort mussten zahlreiche Prozessbeobachterinnen und Beobachter die Verhandlung im Stehen verfolgen. Begonnen hat die Gerichtsverhandlung zudem mit einer Anweisung an die Medienvertreter, dass auch der Richter auf den Bildaufnahmen nicht zu erkennen sein darf. Der Staatsanwalt kam erst nach Aufruf der Verhandlung in den Gerichtssaal.
Der Angeklagte steht nun am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, er bestritt in den Einvernahmen bisher diesen Vorwurf. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag gesprochen werden.
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