Bewährungsstrafe für Prinz Ernst August von Hannover
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Wels/Grünau im Almtal/Scharnstein. Der Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover am Landesgericht Wels endete am Dienstagnachmittag mit einem interessanten Urteil: Zehn Monate bedingte Haft sowie mehrere Weisungen.
Der 67-Jährige, der sich beim Prozess bei allen Beteiligten entschuldigt hat, aber sich nicht schuldig bekannt hat, wurde Dienstagnachmittag zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem wurden zahlreiche Weisungen ausgesprochen. Der Welfenprinz muss den Weisungen zufolge offenbar eine Psychotherapie machen, darf keinen Alkohol trinken und muss sich für die Dauer von drei Jahren einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen in Grünau im Almtal. Zudem darf er sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern und auch keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, heißt es am Abend seitens des Gerichts.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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