Immer mehr Schulschwänzer in Wels
MerkenSeit 01.09.2018 liegt bei ungerechtfertigtem Fernbleiben der Schüler an mehr als drei aufeinanderfolgenden- oder nicht aufeinanderfolgenden Schultagen eine Verwaltungsübertretung vor und es besteht Anzeigepflicht. Je nach Schwere der Pflichtverletzung hebt die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe bis zu 440 Euro ein. Wird diese Geldstrafe nicht bezahlt, kommt es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kinder mehrere Tage vor Ferienbeginn unentschuldigt nicht mehr zur Schule kommen oder erst Tage später nach Schulbeginn wieder am Unterricht teilnehmen. Tendenz steigend.
Insgesamt 4.323 Schüler gehen derzeit in die Welser Pflichtschulen. (Volksschule: 2.475, Neue Mittelschule: 1.550, ISZ: 154 und Polytechnische Schule: 144) Von den 365 Tagen im Jahr findet an 180 Tagen Unterricht statt. (Nicht miteingerechnet sind Sport- bzw. Projektwochen oder Lehrerkonferenzen.) 185 Tage im Jahr sind unterrichtsfrei. Pro Schuljahr darf jedes Kind einmalig fünf Tage während des Schuljahres, mit Erlaubnis der zuständigen Schulleitung, dem Unterricht fern bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass diese fünf Tage nicht dafür genutzt werden, um die Ferien zu verlängern.
Ab dem Schuljahr 2020/ 2021 werden die verpflichtenden Herbstferien erstmals umgesetzt, sie sollen künftig zwischen dem 26. Oktober und 2. November liegen. Die Befürchtung, dass auch diese Ferien von vielen unrechtmäßig verlängert werden, ist groß.
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