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Reihe von Prozessen nach Halloween-Krawallen in Linz

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Reihe von Prozessen nach Halloween-Krawallen in Linz

In Linz startet kommende Woche ein Prozessreigen gegen mutmaßliche Rädelsführer der Halloween-Krawalle in der
Innenstadt. Insgesamt müssen sich fünf Angeklagte zwischen 15 und 22 Jahren vor Gericht verantworten. Ihnen wird schwere
gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Die drei Verhandlungen im Landesgericht Linz finden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Am Halloween-Abend hatten auf der Linzer Landstraße zahlreiche Personen randaliert. Es wurden Böller und verbotene Feuerwerkskörper gezündet, Flaschen und Steine auf Passanten, Polizisten sowie auf die Oberleitung der Straßenbahn geworfen worden. 129 Personen – davon fast zwei Drittel Jugendliche – wurden angezeigt. Unter ihnen befanden sich 28 Syrer, 14 Afghanen, jeweils vier Leute aus dem Kosovo, Bosnien, Serbien, Rumänien und Nordmazedonien, 21 Personen mit anderen Nationalitäten und 46 österreichische Staatsbürger. Sechs der ausländischen Staatsangehörigen sind Asylwerber, 35
asylberechtigt, 24 besitzen einen Daueraufenthaltsstatus, sechs sind subsidiär schutzberechtigt und zwölf haben die
EU-Staatsbürgerschaft. Gegen 46 Personen wurde ein Verfahren zur Aberkennung ihres Schutzstatus eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat mittlerweile gegen acht Personen Anklagen erhoben. Die ersten fünf – sie sind derzeit in
Untersuchungshaft – stehen an drei Verhandlungsterminen Anfang März vor Gericht. Gegen drei weitere, die auf freiem Fuß sind, gibt es zwar Anklagen, aber es sind noch keine Verhandlungstermine bekannt. Gegen 50 Beschuldigte wurden die Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt, einige laufen aber noch. Darunter ist jenes gegen einen 17-jährigen Nordmazedonier, der ein Video gepostet haben soll, das die flashmobartigen Ausschreitungen befeuert haben könnte. Darin
wurden Parallelen zum Spielfilm „Athena“, der Straßenschlachten und Polizeigewalt in der französischen Vorstadt zum Inhalt hat, gezogen.

Den Start in der nunmehr anstehenden Prozess-Serie macht am 2. März ein 22-jähriger Syrer. Er soll der Rädelsführer einer steine- und böllerwerfenden Gruppe von Randalierern gewesen sein. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Am 6. März steht dann ein 19-jähriger Spanier vor Gericht, der nicht nur selbst Steine und Böller auf Polizisten geworfen, sondern auch Steine an andere in der Menge ausgeteilt und die Leute aufgefordert haben soll, es ihm gleichzutun. Ihm drohen bis zu fünf Jahre.

In der dritten Verhandlung am 9. März müssen sich dann drei Jugendliche verantworten: Ein 16-Jähriger, seine 15-jährige Freundin sowie ein weiterer 15-Jähriger sollen einen Tag vor Halloween in Tschechien ein Arsenal an Pyrotechnik beschafft haben, vor allem Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Diese sollen sie dann auf der Landstraße – mit Sturmhauben maskiert – gegen Polizisten geworfen haben. In ihrem Fall liegt die maximale Strafdrohung altersbedingt bei der Hälfte, also bei zweieinhalb Jahren.

Bildquelle: APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

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