Nationalfeiertag - Wandertag in Thalheim

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Das Wandern ist des Thalheimers Lust. Am Nationalfeiertag hat die Gemeinde zum Wandertag geladen. Wohin es gemeinsam mit dem Bürgermeister gegangen ist? Wir waren dabei…

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Kommentare:
  1. Hansi Mayir sagt:

    Toller Bericht

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Der LASK hat auf dem Grünen Tisch zwei Punkte zurückerhalten. Das Protestkomitee der Fußball-Bundesliga reduzierte den Punkteabzug wegen der Durchführung von verbotenen Mannschaftstrainings während der Corona-Pause am Montagabend von sechs auf vier Zähler. Die Linzer liegen dadurch als Tabellendritter nur noch zwei Punkte hinter dem Zweiten Rapid – und acht hinter Leader Salzburg. Der Senat 1 hatte den LASK Ende Mai erstinstanzlich mit dem Abzug von sechs Punkten und 75.000 Euro Bußgeld sanktioniert. Die Geldstrafe bleibt zwar bestehen, dem Protest der Linzer leistete das Komitee in Anwesenheit von Vertretern des Clubs aber teilweise Folge. Statt sechs werden dem Club nach der erfolgten Punkteteilung für die Meistergruppe nun vier Zähler abgezogen. Im Fall eines vorzeitigen Abbruchs der Meisterschaft bleibt es bei einem Abzug von sechs Punkten für den Grunddurchgangssieger. In seiner Begründung habe das Protestkomitee angeführt, dass „im Ergebnis ein Verstoß gegen § 111a ÖFB-Rechtspflegeordnung (Fair-Play-Regeln) sehr wohl vorliegt“, teilte die Liga am Montagabend mit. „Allerdings war die unterschiedliche Wertigkeit der Punkte im Grund- und Finaldurchgang zu berücksichtigen. Demgemäß wurde der Punkteabzug für den Finaldurchgang reduziert.“ Der LASK hatte beim erstinstanzlichen Urteil am 28. Mai ursprünglich selbst von einem Zwölf-Punkte-Abzug vor der Punkteteilung berichtet. Diese stellte sich nach Liga-Angaben dann allerdings als Sechs-Punkte-Sanktion dar, die sowohl vor als auch nach der Punkteteilung mit Ende des Grunddurchganges anzuwenden ist. Zur Reduktion der Strafe gaben die Linzer am Montagabend vorerst keine Stellungnahme ab – auch, ob sie den Gang zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht antreten, war offen. Dafür hat der Club ab Zustellung der Langfassung des Urteiles des Protestkomitees, das für Ende der Woche erwartet wird, vier Wochen Zeit. Mit der Entscheidung des Protestkomitees unter dem Vorsitzenden Andreas Grundei ist der verbandsinterne Instanzenzug innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht würde danach als Schiedsgericht im Sinne der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) entscheiden – etwa eine Woche nach Einlangen der Klage. Sollte der LASK von der Möglichkeit Gebrauch machen, stünde hinter der Abschlusstabelle der Meistergruppe mit Saisonende am 5. Juli noch ein Fragezeichen. Selbst vor dem Nennschluss der österreichischen Europacup-Starter an die UEFA am 3. August könnte es eng werden, wenn der gesamte Zeitrahmen ausgeschöpft wird. Vier Runden sind bis zum Saisonende in der höchsten Spielklasse noch ausständig. Am Mittwoch gastiert der LASK beim TSV Hartberg. Die Athletiker kündigten unterdessen an, auch gegen das letztinstanzliche Urteil der Bundesliga vorgehen zu wollen. Der Verein teilte am späten Montagabend mit, dass die Entscheidung des Protestkomitees „vonseiten des LASK nicht angenommen werden kann. Der Verein wird daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen“, hieß es in einer Aussendung. „Auch das Protestkomitee hat den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert“, führte der LASK als eine Begründung an. Zudem stehe dem Wunsch nach rascher Rechtssicherheit „die Sorgfaltspflicht der Vereinsorgane entgegen. Als Konsequenz dessen wird auf den uns zustehenden Instanzenzug nicht verzichtet werden können“, erklärten die Linzer. Der LASK selbst sei es, den durch das laufende Verfahren die „größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes“ treffe. „Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten Saison müssen wir in diesem Sinne in Kauf nehmen.“

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