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"Sonderbehandlung" für Prinz Ernst August von Hannover bei Prozessauftakt am Landesgericht Wels

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"Sonderbehandlung" für Prinz Ernst August von Hannover bei Prozessauftakt am Landesgericht Wels

Wels/Grünau im Almtal/Scharnstein. Großer Medienandrang herrschte am Dienstag am Landesgericht Wels, wo sich Prinz Ernst August von Hannover – in Boulevardmedien oft als „Prügelprinz“ bezeichnet – vor Gericht verantworten muss.

Ab Dienstag muss sich Prinz Ernst August von Hannover in Wels vor Gericht verantworten. Er soll der Anklage zufolge im Juli und September 2020 in Grünau im Almtal beziehungsweise Scharnstein „im Zustand voller Berauschung“ auf Angestellte und später auch auf Polizisten losgegangen sein. Zwei Tage verbrachte er nach dem letzteren Vorfall in der Justizanstalt Wels.
Zumindest das Medieninteresse war beim Prozessauftakt bereits groß. Zuseherinnen und Zuseher beim Prozess sind aufgrund der Covid-19-Maßnahmen äußerst beschränkt.
„Vor Gericht sind alle gleich“, heißt eigentlich ein Grundsatz, dass manche halt doch „gleicher“ sind, bekam man zumindest zum Prozessauftakt von den anwesenden Medienvertretern gleich mehrmals zu hören. Für Prinz Ernst August von Hannover gab es eine „Sonderbehandlung“, er kam durch den Hintereingang ins Gerichtsgebäude und selbst in den Verhandlungssaal wurde der Welfenprinz durch den Hintereingang geführt, wo ansonsten nur Personen, die sich derzeit in der angrenzenden Justizanstalt in Haft befinden, in den Saal gebracht werden. Normalerweise dürfen sich Kamerateams bis zu diesem Zeitpunkt im Saal befinden. Erst dann wird im gewohnten Gerichtsprozedere der Prozess aufgerufen.
Prinz Ernst August von Hannover hat nach rund zwei Stunden den noch laufenden Prozess bereits wieder verlassen, er verließ erneut – von Gerichtsmitarbeitern begleitet – das Landesgericht durch den Hintereingang.
Im Gerichtssaal soll sich der 67-Jährige bei allen Beteiligten entschuldigt haben, bekannte sich aber zugleich nicht schuldig.

Die Verhandlung ist bis 16:30 Uhr angesetzt.

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